Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Wir führen unsere Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Unsere AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.

 

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen

(1) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Angebot. Angebote von Bestellern haben wir angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder wenn wir Lieferungen oder Leistungen ausgeführt haben. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, ein uns gegenüber unterbreitetes Angebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. auch Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(3) Wir sind berechtigt, uns übermittelte Daten des Kunden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz in 55411 Bingen am Rhein, Deutschland und enthalten weder Transport- noch Verpackungskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn diese wird ausdrücklich aufgeführt.
(2) Unsere Rechnungen sind sofort netto ohne Abzug zahlbar. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Wir nehmen Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung als Zahlungsmittel entgegen. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen; diese müssen uns spesenfrei übermittelt werden.
(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur insoweit zu, als sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gemäß § 7 (4) Satz 2 dieser AGB unberührt.

 

§ 4 Lieferzeiten; Annahmeverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. vier Wochen ab Vertragsschluss.
(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Schadensersatz insbesondere wegen etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

§ 5 Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz in 55411 Bingen am Rhein, Deutschland, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Sofern der Kunde es wünscht, versichern wir unsere Ware auf Kosten des Kunden zusätzlich für einen evtl. Transport.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in § 6 (2) dieser AGB genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns berechtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung jedoch nicht einzuziehen und die Abtretung nicht offenzulegen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, sind wir jedoch ausdrücklich berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen und die Abtretung offen zu legen. Der Kunde ist dann verpflichtet, uns auf erstes Anfordern Namen und Adresse seines Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung und alle weiteren, zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Informationen offen zu legen.
(d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10% übersteigt. Wir haben das Recht, die freizugebende Sicherheit auszuwählen.

 

§ 7 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Verjährung

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
(2) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
(5) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
(6) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bestehen nur nach der Maßgabe der nachfolgenden Unterabsätze (a) und (b) und sind im Übrigen ausgeschlossen:
(a) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Bestehen keine anderen Anhaltspunkte dafür, welche Schäden vorhersehbar sind und typischerweise eintreten, so ist das der dreifache Wert unserer Leistung (Rechnungsendpreis für das fehlerhafte Produkt oder die fehlerhafte Leistung).
(b) Die sich aus obigem Unterabsatz (a) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Gewährleistungsansprüche uns gegenüber verjähren innerhalb eines Jahres.

 

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung sowie Erfüllungsort 55411 Bingen am Rhein, Deutschland. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

Bingen am Rhein, Juni 2016

Reh Kendermann GmbH Weinkellerei

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